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wahlrechtsreform2023.de Willkommen auf der Seite wahlrechtsreformen2023! Hier entsteht eine Internetseite, die die Wahlrechtsreformen der Koalition aus SPD, Grüne und FDP begleitet, die diese Parteien im Jahr 2023 auf den Weg gebracht haben. Neben Informationen über das Wahlrecht selbst wird auf diesen Seiten auch über die Debatten berichtet, die die Reformen begleiten. In einem ersten Schritt hat die Koalition die Zahl der Mandate auf 630 begrenzt und sichergestellt, daß der Bundestag niemals mehr als 630 Abgeordnete haben wird, so lange dieses Wahlrecht in Kraft ist. Dies wurde dadurch erreicht, daß Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft wurden. Überhangmandate entstehen, wenn Parteien in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnen, als ihnen entsprechend der errungenen Zweitstimmen zustehen. Direktmandate, die nicht von den Zweitstimmen gedeckt sind, werden künftig nicht zugeteilt, was auch die Notwendigkeit der Ausgleichsmandate entfallen läßt, um das Zweitstimmenergebnis wiederherzustellen. Hierzu werden die Direktmandate entsprechen ihres Stimmenanteils absteigend gereiht. Die Kandidat/innen mit der geringsten Stimmenzahl ziehen nicht in den Bundestag ein. Dies wird so viele Kandidat/innen betreffen, wie Überhangmandate entstanden sind. Im Gesetz ist die Zuteilung eines Direktmandates somit nunmehr an die Deckung durch die Zweitstimmen gekoppelt. Darüber hinaus hat die Koalition die sogenannte Grundmandatsklausel abgeschafft. Bisher zogen Parteien, die zwar die Sperrklausel (sogenannte »5-Prozent-Hürde«) verfehlten, trotzdem entsprechend ihrer Zweitstimmenzahl in den Bundestag ein, wenn mindestens drei Kandidat/innen ein Direktmandat gewonnen hatten. Diese Möglichkeit besteht im neuen Wahlrecht nicht mehr, obwohl hierdurch der Bundestag weder vergrößert noch verkleinert wird. Im Laufe der nächsten Wochen wird es auf diesen Seiten zur Wahlrechtsreform und zu den weiteren Themen in diesem Zusammenhang weitere Informationen geben. Hier immer wird mal hereinzuschauen wird sich lohnen.
Wahlen? Die Wahlrechtsreformen von 2011 bis 2023 Die erweiterte sechste Auflage des Buches ist am 30. Januar 2023 erschienen und breits in diversen Buchshops erhältlich und über den stationären Handel bestellbar.. Sie umfaßt neben der bisherigen Auseinandersetzung mit dem Wahlrecht die Diskussion um dessen Weiterentwicklung sowie weitere Aspekte. Nach der Bundestagswahl 2017 gehören 709 Abgeordnete dem Deutschen Bundestag an. Die Ursache für diese Vergrößerung des Parlamentes liegt in der personalisierten Verhältniswahl. Dieses Buch zeichnet den Weg der Wahlrechtsreformen nach, die zu den gegenwärtigen Verhältnissen geführt haben und macht darüber hinaus konkrete Vorschläge, welche Veränderungen am Wahlrecht vorgenommen werden müßten, um seine Neutralität zu erhalten und gleichzeitig dafür zu sorgen, daß die in verschiedenen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts kritisierten negativen Effekte wie der inverse Erfolgswert (negatives Stimmgewicht) und Überhangmandate nicht mehr auftreten können. Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag wurde vom Bundesverfassungsgericht 2008 wegen des sogenannten negativen Stimmgewichts als verfassungswidrig verworfen. Der Gesetzgeber hatte bis zum Sommer 2011 Zeit, das Wahlrecht so zu ändern, daß dieser Effekt bei der Mandatsverteilung nicht mehr auftritt. Nachdem die Regierung das Wahlrecht im Alleingang geändert hatte, landete die Reform vor dem Verfassungsgericht und wurde verworfen. Nun mußten die Parteien rechtzeitig zur Bundestagswahl 2013 eine gemeinsame Lösung finden. Diese Lösung bestand in dem Ausgleich der Überhangmandate. Nach der Bundestagswahl 2013 sah es so aus, als habe das neue Wahlrecht funktioniert und auch nicht zu einer massiven Vergrößerung des Parlaments geführt, wie Kritiker im Vorfeld befürchteten. Doch das Wahlergebnis von 2013 überdeckte nur die Probleme, die nach wie vor bestanden und sich bei der Bundestagswahl 2017 mit einer Rekordzahl an Überhangmandaten deutlich zeigten. Ebenfalls durch das Bundesverfassungsgericht wurde die Sperrklausel bei der Wahl zum Europäischen Parlament gekippt. Auch hier gab es Kritik und die Befürchtung, daß zahlreiche Splittergruppen ins Europäische Parlament einziehen könnten. Ergänzt wurde die neue Auflage unter anderem um die Diskussion um die aktuelle Entwicklung bei der Reform des Bundestagswahlrechts sowie zum Urteil zur Wiederholung der Wahlen in Berlin. Dieses Buch stellt den Prozeß der Reformen beim Bundestags- und Europawahlrecht dar, zeigt neben den Vorschlägen der Parteien auch weitere Alternativen auf und betrachtet die Ergebnisse dieser Reformen. Es leistet damit einen Beitrag zur Wahlrechtsdebatte und will durch seine verständliche Darstellung zugleich Interesse an diesem Thema wecken. 6. erweiterte und aktualisierte Auflage. Erhältlich bei BoD: Taschenbuch * E-Buch sowie in allen Buchshops und bestellbar im stationären Handel. Erschienen bei BoD - Books on Demand. Buch: € 12.50 - E-Buch: € 4.99 (Aktion € 3.99 bis zum 29.05.2023). |