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Wahlrechtsreform2023.de
Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute die Wahlrechtsreform ausgefertigt. Dies bedeutet, daß sie nun im Bundesgesetzblatt verkündet und in Kraft treten kann. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt hat Deutschland ein neues Wahlrecht, das bereits bei der Bundestagswahl 2025 zur Anwendung kommen soll. Union und Linkspartei haben gegen die Wahlrechtsreform Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Dies wird nun mit dem Inkrafttreten möglich sein. Die Wahlrechtsreform reduziert die Zahl der Abgeordneten auf 630 Mandate. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Damit künftig ein Direktmandat zugeteilt werden kann, muß es durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sein. Dies kann dazu führen, daß in einzelnen Wahlkreisen der Direktkandidat trotz Mehrheit nicht in den Bundestag einzieht, wenn in seinem Bundesland Überhangmandate entstanden sind und er zu den Direktkandidaten mit den schwächsten prozentualen Ergebnissen zählt. Ein weiterer Kritikpunkt an der Reform ist die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Diese besagte, daß eine Partei entsprechend der Zahl der Abgeordneten nach ihren Zweitstimmen in den Bundestag einzieht, wenn die Partei drei Direktmandate errang. Wäre das Wahlrecht auf die Bundestagswahl 2021 angewendet worden, säße die Linkspartei nicht im Bundestag. Während die Streichung der Überhangmandate die tatsächliche Verkleinerung des Bundestages bewirkte, hat die Streichung der Grundmandatsklausel in dieser Hinsicht keine Wirkung. Durch den Wegfall der Grundmandatsklausel ziehen lediglich die Abgeordneten der Parteien, die sonst über diesen Weg in den Bundestag gekommen wären, nicht in diesen ein. Statt dessen werden deren Mandate auf die Parteien verteilt, die die Sperrklausel überwanden. Dies führt dazu, daß im Ergebnis mehr Überhangmandate durch die Zweitstimmen gedeckt sind und nicht gestrichen werden müssen. Betroffen hiervon könnte in der Zukunft neben der Linkspartei auch die CSU sein, wenn diese bundesweit die Sperrklausel nicht überwindet, gleichwohl zahlreiche Direktmandate erränge. Hierin liegen auch die Gründe, aus denen Union und Linkspartei Klage gegen die Wahlrechtsreform erheben möchten. |